{"id":13,"date":"2017-02-10T12:24:40","date_gmt":"2017-02-10T11:24:40","guid":{"rendered":"http:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/?page_id=13"},"modified":"2019-10-05T11:35:40","modified_gmt":"2019-10-05T09:35:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Rh\u00f6nklub &#8211; Zweigverein Dipperz  e.V. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71<\/strong><br><strong>Sitz und Rechtsform des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Rh\u00f6nklub-Zweigverein Dipperz e. V.&#8220; und hat seinen Sitz in 36160 Dipperz.<br>Er ist ein selbst\u00e4ndiger Zweigverein des Rh\u00f6nklub e.V. mit Sitz in Fulda.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Er soll im Vereinsregister beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen werden. Er f\u00fchrt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220;, in der abgek\u00fcrzten Form &#8222;e. V.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten f\u00fcr und gegen den Verein ist 36037 Fulda.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><br><strong>Vereinszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Rh\u00f6nklub will die Landschaft und die Kultur der Rh\u00f6n vorrangig sch\u00fctzen, pflegen und auf die Wahrung ihrer Wesensart hinwirken; durch:<br>a) Erwandern der Heimat,<br>b) Anlage, Erhaltung und Markierung von Wanderwegen,<br>c) Umweltschutz und Naturschutz,<br>d) Heimatpflege, Wahrung und F\u00f6rderung der heimatlichen Kultur,<br>e) Weiterbildung seiner Mitglieder.<br>Dar\u00fcber hinaus will er durch Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung der Jugendarbeit jungen Menschen eine Lebenshilfe geben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Rh\u00f6nklub ist parteipolitisch ungebunden und \u00fcberkonfessionell.\nEr f\u00fchlt sich der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p>3.Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar &#8222;gemeinn\u00fctzige\nZwecke&#8220; im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der\nAbgabenordnung. Der Rh\u00f6nklub ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster\nLinie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mitglieder des Vereins arbeiten\nehrenamtlich und ohne Anspruch auf finanzielle Entsch\u00e4digung. Das Recht des\nVorstandes geringf\u00fcgige Entsch\u00e4digungen (Auslagen u. \u00e4.) f\u00fcr Vereinst\u00e4tigkeiten\nzu zahlen bleiben unber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><br><strong>Mittelherkunft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mittel zu Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch:<br>a) j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festzusetzen ist,<br>b) freiwillige Zuwendungen,<br>c) Zusch\u00fcsse aus \u00f6ffentlichen Mitteln,<br>d) Erl\u00f6se aus Vereinsveranstaltungen.<br>Die Zahlung des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages hat vorzugweise per Lastschrift sp\u00e4testens bis zum 30. April f\u00fcr das laufende Kalenderjahr zu erfolgen, ausgenommen hiervon sind Beitr\u00e4ge im Eintrittsjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><br><strong>Verwendung der Mittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Rh\u00f6nklubs d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke\nverwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des\nVereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Rh\u00f6nklubs fremd\nsind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><br><strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<br>a) die Mitgliederversammlung<br>b) der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><br><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandgremiums geleitet und ist mindestens einmal j\u00e4hrlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-t\u00e4gigen Frist einzuberufen. Die Einladung erfolgt ausschlie\u00dflich durch Ver\u00f6ffentlichung im Verk\u00fcndungsorgan der Gemeinde Dipperz.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind dem Vorstand acht Tage vor der Mitgliederversammlung vorzulegen. Dringlichkeitsantr\u00e4ge sind zul\u00e4ssig, sofern sie von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder unterst\u00fctzt werden.<br>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen jederzeit vom Vorstandsgremium einberufen werden,<br>m\u00fcssen einberufen werden, wenn die Einberufung von mindestens drei Zehntel aller Mitglieder schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstandsgremium unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><br><strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte auf die Dauer von drei Jahren:<br>a) das Vorstandsgremium, bestehend aus bis zu vier Personen<br>b) den\/die Kassenwart\/in,<br>c) den\/die Schriftf\u00fchrer\/in,<br>d) den\/die Wanderwart\/in,<br>e) den\/die Wegewart\/in,<br>f) den\/die Kulturwart\/in, <br>g) den\/die Naturschutzwart\/in,<br>h) den\/die Jugendwart\/in,<br>i) den\/die Familienwart\/in,<br>j) den\/die Pressewart\/in,<br>k) im Bedarfsfalle eine\/n Leiter\/in der Seniorengruppe,<br>l) im Bedarfsfalle einen Vergn\u00fcgungsausschuss bestehend aus drei Personen,<br>m) zwei Kassenpr\u00fcfer\/in, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, auf die Dauer von drei Jahren, deren Wiederwahl nach Ablauf der Wahlperiode einmal m\u00f6glich ist. <br>Sie kann jeweils eine\/n Stellvertreter\/in zu b &#8211; k w\u00e4hlen.<br>Die Gew\u00e4hlten m\u00fcssen Mitglieder des Vereins sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Mitgliederversammlung obliegen au\u00dferdem:<br>a) die Aufl\u00f6sung oder \u00c4nderung der Satzung,<br>b) die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br>c) die Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung des Kassenwarts\/der Kassenwartin,<br>d) die Genehmigung der Jahresrechnung und die Entlastung des Kassenwarts\/der Kassenwartin und des Gesamtvorstandes,<br>e) die Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br>f) die Beschlussfassung \u00fcber Entscheidungen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung f\u00fcr den Verein.<br>3. In der Mitgliederversammlung gefasste Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter\/der Versammlungsleiterin und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><br><strong>Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. In der Mitgliederversammlung sind alle anwesenden Vereinsmitglieder stimmberechtigt,\nsoweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme;\nStimm\u00fcbertragung eines Mitglieds auf ein anderes Mitglied ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur in der Mitgliederversammlung mit einer\nStimmenmehrheit von zwei Drittel der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder\nbeschlossen werden. In dringenden F\u00e4llen kann der Vorstand eine\nau\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht\nauf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die\nBeschlussfassung erfolgt mit einer einfachen Stimmenmehrheit der Anwesenden.\nStimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><br><strong>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der vertretungsberechtigte Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB besteht aus bis zu vier Mitgliedern (Vorstandsgremium).Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je eines dieser Mitglieder allein vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus:<br>a) dem Vorstandsgremium nach Abs. 1,<br>b) dem\/der Kassenwart\/in und<br>c) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in <\/p>\n\n\n\n<p>3. Auf Grund der Aufgabenvielfalt geh\u00f6ren die verantwortlichen Personen aus den Fachbereichen neben den Personen nach Absatz 1 und 2 dem erweiterten Vorstand an:<br>a) der\/die Wanderwart\/in <br>b) der\/die Wegewart\/in <br>c) der\/die Kulturwart\/in<br>d) der\/die Naturschutzwart\/in<br>e) der\/die Jugendwart\/in<br>f) der\/die Familienwart\/in<br>g) der\/die Presswart\/in,<br>h) der\/die Leiter\/in der Seniorengruppe<br>Die Personen von a &#8211; h werden durch ihren\/ihre Stellvertreter\/in vertreten.\u00a0 <\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Vorstand wird auf die\nDauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt und bleibt dar\u00fcber hinaus bis zur Neuwahl&nbsp; des Vorstands im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Vorstandsmitglieder m\u00fcssen\nMitglieder des Vereins sein.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Vorstand ist f\u00fcr die Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<br>a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung nebst Erstellung der Tagesordnung,<br>b) Einberufung der Mitgliederversammlung,<br>c) Ausf\u00fchrung der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse,<br>d) Aufstellung eines Haushaltplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts,<br>e) Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen,<br>f) Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandsitzungen, die von einem Mitglied des Vorstandgremiums schriftlich, m\u00fcndlich, telefonisch oder elektronisch mit einer Frist von einer Woche einberufen werden. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder, darunter ein Mitglied des Vorstandgremiums, anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Die Vorstandssitzungen werden durch ein Mitglied des Vorstandgremiums geleitet. Kommt auf eine ordentliche Einladung keine beschlussf\u00e4hige Vorstandsitzung zustande, so ist in k\u00fcrzester Zeit eine neue Sitzung einzuberufen. Auf dieser Sitzung ist der Vorstand ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. <br>\u00dcber die Sitzungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Leiter\/der Leiterin der Sitzung und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen ist. <br>Die Niederschrift soll Ort und Zeitpunkt der Sitzung sowie die Namen der Teilnehmer\/innen, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><br><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft im Rh\u00f6nklub-Zweigverein Dipperz e. V. stellt sich wie folgt dar:<br>a) Einzelmitgliedschaft,<br>b) Jugendmitgliedschaft bis zum 18. Lebensjahr<br>c) Ehrenmitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><br><strong>Erwerb und Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Mitglied im Verein k\u00f6nnen\nnat\u00fcrliche und juristische Personen sein, sofern diese die Satzung anerkennen.\nDie Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Antr\u00e4ge auf Aufnahme im\nRh\u00f6nklub-Zweigverein Dipperz e. V. sind schriftlich an den -Vorstand des Vereins\nzu richten. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen einer Zustimmungserkl\u00e4rung ihrer gesetzlichen\nVertreter.<\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00dcber die Aufnahme entscheidet\nder Vorstand. Eine evtl. Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf keiner\nBegr\u00fcndung; es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf eine Begr\u00fcndung der\nAblehnung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Mitgliedschaft erlischt\ndurch Austritt, Ausschluss, Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit oder Tod.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit durch schriftliche\nMitteilung an den Vorstand des Vereins erfolgen; er wird mit dem Endes des\nKalendervierteljahres rechtswirksam. Die finanziellen Verpflichtungen f\u00fcr das\nlaufende Kalenderjahr werden durch das Ausscheiden nicht ber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes\nerfolgen. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur\nStellungnahme zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Ausschluss eines Mitglieds durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand\nkann erfolgen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) wenn das Mitglied mit seinen Beitragsverpflichtungen mehr als drei Monate in Verzug ist und auch nach Mahnung durch eingeschriebenen Brief innerhalb einer weiteren Frist von 14 Tagen nicht gezahlt hat.<br>b) bei Versto\u00df des Mitglieds gegen den Zweck und die Interessen des Vereins in grob fahrl\u00e4ssiger Weise,<br>c) bei Missachtung von Vereinsbeschl\u00fcssen,<br>d) bei Versto\u00df gegen die Satzung.<br>Die Entscheidung bedarf einer Zweidrittelmehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>8) Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird per Einschreiben mitgeteilt. <\/p>\n\n\n\n<p>9) Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erl\u00f6schen alle\nverm\u00f6gensrechtlichen Anspr\u00fcche des Mitglieds gegen den Verein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><br><strong>Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen vom Vorstand ernannt werden, die sich um die Heimataufgabe in der Rh\u00f6n, innerhalb und au\u00dferhalb des Rh\u00f6nklub-Zweigvereins besondere Verdienste erworben haben.<br>Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><br><strong>Rechnungswesen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der\/die Kassenwart\/in ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung der\nKassengesch\u00e4fte verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Er\/Sie darf Auszahlungen nur dann leisten, wenn ein Mitglied des\nVorstandgremiums dies genehmigt hat. <\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Am Ende des Kalenderjahres legt er\/sie gegen\u00fcber den Kassenpr\u00fcfern\nRechnung ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong><br><strong>Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer haben die Kassengesch\u00e4fte zeitnah vor der\nJahresshauptversammlung zu pr\u00fcfen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong><br><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer ordentlichen oder\nau\u00dferordentlichen mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen\nMitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesen Beschl\u00fcssen ist eine Dreiviertel-Mehrheit\nder anwesenden&nbsp; Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Solange sieben Mitglieder zur Fortsetzung des Vereins entschlossen\nsind. ist die Aufl\u00f6sung des Vereins ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Zweigvereins darf dessen Verm\u00f6gen\nnur einer K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder einer als gemeinn\u00fctzig\nanerkannten anderen K\u00f6rperschaft zuflie\u00dfen, die es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige\nZwecke im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden hat. Vorrangig f\u00e4llt das\nVerm\u00f6gen an den Gesamt-Rh\u00f6nklub, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige\nZwecke zu verwenden hat (\u00a7 2). Keine Person hat Anspruch auf einen Teil des Vereinsverm\u00f6gens,\nwenn der Rh\u00f6nklub aufgel\u00f6st oder aufgehoben wird. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16<\/strong><br><strong>Inkrafttreten der Satzung und deren \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Satzung ist von der Mitgliederversammlung am 17. 06. 1999\nsatzungsgem\u00e4\u00df angenommen worden. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister\nin Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>2. \u00c4ndert die Mitgliederversammlung eine Satzungsbestimmung, so gilt\ndie \u00c4nderung mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dipperz, den 17. 06. 1999<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Anmerkung: Durch die von der\nMitgliederversammlung am 11. 4. 2019 beschlossene 1. \u00c4nderungssatzug wurde die\nSatzung vom 17. 6. 1999 ge\u00e4ndert. Die \u00c4nderungen sind in der vorstehenden\nSatzung enthalten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Heike Diegelmann<br>Vorstandsmitglied<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rh\u00f6nklub &#8211; Zweigverein Dipperz e.V. \u00a71Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Rh\u00f6nklub-Zweigverein Dipperz e. V.&#8220; und hat seinen Sitz in 36160 Dipperz.Er ist ein selbst\u00e4ndiger Zweigverein des Rh\u00f6nklub e.V. mit Sitz in Fulda. 2. Er soll im Vereinsregister beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen werden. Er f\u00fchrt nach der Eintragung in das &hellip; <a href=\"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/satzung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-13","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rhoenklub-dipperz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}